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  Wir haben weitreichende Erfahrungen in den wesentlichen Rechtsfragen international tätiger Unternehmen und beraten unsere Mandanten gerne und umfassend im nationalen und internationalen Gesellschaftsrecht inklusive des Bereichs M&A.

Weiterhin bilden nationale und internationale Lieferbeziehungen sowohl auf Käufer-, als auch Lieferantenseite, nationale und internationale Vertriebsverträge und Entwicklungskooperationen ebenso einen Erfahrungs- und Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei, wie auch die umfassende Beratung unserer Mandanten
in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Dies gilt sowohl im Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie auch im Recht sämtlicher gewerblicher Schutzrechte.

Zudem sind uns aufgrund unserer langjährigen Tätigkeiten als Chefsyndici und Syndici internationaler Unternehmen auch die übrigen, üblicherweise in einer Rechtsabteilung anfallenden Problemstellungen vertraut.
 

Rechtsgebiete:
• Arbeitsrecht, insbesondere mit Bezug zum Gesellschaftsrecht
• Forschungs- und Entwicklungskooperationen
• Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere im Bereich der   gewerblichen Schutzrechte (Patente & Gebrauchsmuster,   Marken, Geschmacksmuster)
• Handels- und Gesellschaftsrecht
• Internationale Einkaufs- und Vertriebsverträge
• Internationale Lieferbeziehungen
• Kartellrecht
• Lizenzrecht
• M&A
• Nationales und internationales Gesellschaftsrecht
• Produkthaftungsrecht
• Projektverträge
• Software- und IT-Recht
• Steuerrecht
• Vertriebsrecht
• Wettbewerbsrecht